Entsprechend der Richtlinie des Europäischen Rates vom 29. Mai 1990 über die Mindestvorschriften bezüglich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit an Bildschirmgeräten (fünfte Einzelrichtlinie im Sinne von Artikel 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG) sind den Arbeitnehmern/innen spezielle Sehhilfen für die betreffende Arbeit zur Verfügung zu stellen, wenn die Untersuchung des Sehvermögens ergibt, dass sie notwendig sind und normale Sehhilfen nicht verwendet werden können.
An diesen Beschwerden können die Augen schuld sein. Sie vollbringen bei der Arbeit am Bildschirm Höchstleistungen. Brillen mit speziellen, auf den Bildschirmarbeitsplatz angepassten Gläsern können die Beschwerden lindern.
In der Regel trägt ein Mitarbeiter bei der Computerarbeit die selbe Brille wie im sonstigen alltäglichen Leben. Die Sehkraft der Augen lässt allmählich nach und das Lesen fällt zunehmend schwerer. Auch eine Lese- oder Gleitsichtbrille taugt irgendwann nicht so recht für die Bildschirmarbeit:
Die Folge: Brillenträger oder Menschen mit einer unentdeckten oder falsch korrigierten Fehlsichtigkeit sitzen unwillkürlich verkrampft und starr. Verspannungen in der Halswirbelsäule sind die logische Folge.
Abhilfe verspricht eine Brille mit Bildschirmarbeitsplatzgläsern. Diese hat im Vergleich zu Lese- und Gleitsichtbrillen einen breiten mittleren Sehbereich, so dass die Augen auch beim Blickwechsel zwischen Tastatur, Bildschirm und dem Kollegen am Nachbartisch immer scharf sehen – und das bei stets entspannter und damit orthopädisch korrekter Sitzhaltung.
Neben den regelmäßigen Pausen hilft es stark angestrengten Augen auch, einige Zeit ins Grüne zu blicken – der Park nebenan oder eine Baumkrone vor dem Fenster ist Wellness pur für die Augen. Auch Blinzeln hilft: Dabei werden die Augen wieder gut befeuchtet.