das Refraktionsrecht für Augenoptiker nicht erstritten worden wäre
der Augenoptiker nicht der einzige Leistungserbringer im Gesundheitswesen wäre, der auch ohne ärztliche Verordnung Leistungen mit den Krankenkassen abrechnen darf
die Kontaktlinsenanpassung den Augenärzten vorbehalten wäre
die Abgabe von Sehhilfen für Versicherte der Krankenkassen im Ausschreibungsverfahren abgewickelt würden
es keine amtlich anerkannten Sehteststellen von Augenoptikern gäbe
eine Meisterpräsenz in der Handwerksordnung nicht mehr festgeschrieben wäre
Ausnahmegenehmigung ohne Sach- und Fachkundeprüfung erfolgen würden
Gesellenprüfungen und die überbetriebliche Ausbildung allein in den Händen der Handwerkskammern lägen
es keine (kostenfreien) Fachschulen und Fachhochschulen gäbe
es keine Prozesse gegen die Krankenkassen in Sachen Stichtag 31.12.2003 gäbe
keine Verfahren gegen die Ärzte für Augenheilkunde in Sachen Brillenabgabe gäbe
und vieles mehr...
Diese und viel mehr hat der Berufsstand in der Gemeinschaft des Verbandes / der Innung in den letzten Jahren für Sie ereicht. Darum sind Sie Innungsmitglied! Damit Sie in Zukunft in Ihrem Beruf arbeiten können wie bisher!