Informationen zum Präqualifizierungsverfahren

Für die Augenoptik wird es in naher Zukunft eine eigene Lösung zu dieser Thematik bzw. eine eigene Präqualifizierungsstelle  geben.

Das Präqualifizierungsverfahren wird ab dem 1. Juli 2010 das bisherige Krankenkassenzulassungsverfahren für Augenoptik-Betriebe ersetzen.
Ein dafür nötiger Präqualifizierungsvertrag zwischen dem GKV-Spitzenverband
und dem Zentralverband der Augenoptiker kann abgeschlossen werden.
Aufgrund der sehr kurzen Zeit bis zum Beginn des neuen Verfahrens ab Anfang Juli wird es eine Übergangsregelung geben. Der Zentralverband der Augenoptiker (ZVA) wird eine Präqualifizierungsstelle gründen, die in Zusammenarbeit mit den Innungen und Landesinnungen tätig werden wird.

Dies hat den Vorteil, dass das Verfahren innerhalb der Branche bundesweit einheitlich und möglichst kostengünstig abläuft.

Zum 01. April 2007 wurde das bisherige Zulassungsverfahren durch eine Gesetzesänderung des Sozialgesetzbuches (SGB) V abgeschafft und durch ein sogenanntes Präqualifizierungsverfahren ersetzt. Als Stichtag ist laut
Gesetz der 30.06.2010 festgelegt. Bis zu diesem Datum können zugelassene Betriebe weiterhin zu Lasten der Krankenkassen liefern. Ab Juli soll eine Präqualifizierung nachgewiesen werden.

Der eigentliche Unterschied zwischen Zulassung und Präqualifizierung besteht darin, dass mit einer Zulassung gleichzeitig eine Lieferberechtigung des
Leistungserbringers verbunden war, während in einem Präqualifizierungsverfahren lediglich die Eignung, um
als Vertragspartner der Krankenkassen in Frage zu kommen, nachgewiesen wird.

Um also zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung lieferberechtigt zu sein, müssen Leistungserbringer zukünftig zunächst präqualifiziert sein und in einem zweiten Schritt Vertragspartner der Krankenkassen sein bzw. werden. Kurz ausgedrückt bedeutet dies: „Kein Vertrag – keine Lieferberechtigung“ – auch wenn der Betrieb gegebenenfalls präqualifiziert ist.

Übergangsregelung für Präqualifizierungsverfahren

Der GKV-Spitzenverband hat sich in einem aktuellen Schreiben gegen-über dem ZVA zu den Übergangsregelungen bezüglich der Lieferberechti-gung von Leistungserbringern geäußert. Dies ist deshalb wichtig, da laut Gesetz die Übergangsfrist hinsichtlich der Präqualifizierung zum 30.06.2010 ausgelaufen ist. Somit gibt es zum jetzigen Zeitpunkt weder eine Zulassung, eine gesetzliche Übergangsfrist noch ein laufendes PQ-Verfahren.

Der GKV-Spitzenverband hat in dem Schreiben den Krankenkassen empfohlen, während der Aufbauphase der Präqualifizierung, d. h. mindestens bis zum 1. Quartal 2011, die Prüfung der Eignung der Leistungserbringerbetriebe stark einzuschränken bzw. wenn bereits eine Zulassung oder eine Abgabeberechtigung vorliegt, hierauf ganz zu verzichten.

Nur bei  Neugründungen bzw. bei maßgeblichen Änderungen der Gegeben-heiten soll die Eignung der Betriebe geprüft werden. Bis auf Weiteres sollen hierzu die Empfehlungen der früheren Spitzenverbände der Krankenkassen herangezogen werden – und zwar so lange bis die neuen Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes vorliegen. Diese sind für Anfang/Mitte August 2010 avisiert.