Die Lebenszeit eines Augenoptikbetriebes ist praktisch nicht begrenzt. Es ist keine Seltenheit, dass der Handwerksbetrieb über mehrere Generationen existiert. Dem Unternehmer dagegen steht nur eine begrenzte Zeit der selbstständigen Tätigkeit zur Verfügung. Er muss sich also frühzeitig mit dem Gedanken vertraut machen, den Betrieb in neue Hände zu übergeben.
Mit der Übertragung sind eine Reihe von Aufgaben zu bewältigen, die dem alten und neuen Inhaber oft fremd sind.
Es stellen sich u.a. folgende Fragen:
- Gibt es bereits einen Nachfolger?
- Was ist der Handwerksbetrieb wert?
- Wie soll das Unternehmen übertragen werden?
- Welche steuerlichen Konsequenzen entstehen?
- Was passiert mit den Mitarbeitern?
- Welchen gesetzlichen Bestimmungen unterliegt eine Betriebsübergabe?
Unsere Beratung ist eine Sache des Vertrauens; Diskretion und Neutralität sind für uns selbstverständlich. Gestalten Sie mit uns Ihre Unternehmensnachfolge. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
Dipl.-Betriebswirt Stefan Röber
Betriebsberatung
Telefon: 0511 / 30796-0
Fax: 0511 / 30796-15
E-Mail: beratung(at)brille-nord.de