Fortbildungsförderung

Wer hat Anspruch auf Förderung?


Handwerker, Techniker oder Fachkräfte, die sich z. B. zu Handwerks-, Industriemeistern, Fachkaufleuten oder Betriebswirten weiter qualifizieren wollen, können für die Vorbereitung auf einen Fortbildungsabschluss auf Antrag staatliche Förderung erhalten.

Der angestrebte Fortbildungsabschluss muss rechtlich geregelt sein und über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- und Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegen, eine Altersbegrenzung besteht nicht.

Welche Maßnahmen werden gefördert?


Gefördert werden Maßnahmen in Vollzeitform, Teilzeitform (berufsbegleitende Maßnahmen) und Fernunterrichtslehrgänge, die einen nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung anerkannten Ausbildungsberuf oder einen vergleichbaren bundes- oder landesrechtlich geregelten Berufsabschluss voraussetzen.

Voraussetzungen

  • Die Fortbildungsmaßnahme muss mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen
  • Bei Vollzeitmaßnahmen müssen wöchentlich an vier Werktagen Lehrveranstaltungen mit einer Dauer von mindestens 25 Unterrichtsstunden stattfinden, sie müssen innerhalb von 36 Monaten abschließen; die Förderungshöchstdauer beträgt 24 Monate
  • Bei Teilzeitmaßnahmen dürfen die Lehrveranstaltungen innerhalb von scht Monaten nicht weniger als 150 Unterrichtsstunden umfassen, sie müssen innerhalb von 48 Monaten abschließen; die Förderungshöchstdauer beträgt 48 Monate

Der Antrag auf Förderung ist bei der Geschäftsstelle der Augenoptiker-Innung unter Telefon 0511 / 307 96 0 erhältlich.

 

Ansprechpartner für Teilnehmer, die ihren 1. Wohnsitz in Niedersachsen und Bremen haben:
Investitions- und Förderbank Niedersachsen  -NBank-
Günther-Wagner-Allee 12 - 16
30177 Hannover
Tel.: 0511/30031-0 Fax: 0511/30031-11497
eMail: meisterbafoeg@nbank.de

Weitere Informationen auch im Internet unter: 
www.nbank.de