Wer hat Anspruch auf Förderung?
Handwerker, Techniker oder Fachkräfte, die sich z. B. zu Handwerks-, Industriemeistern, Fachkaufleuten oder Betriebswirten weiter qualifizieren wollen, können für die Vorbereitung auf einen Fortbildungsabschluss auf Antrag staatliche Förderung erhalten.
Der angestrebte Fortbildungsabschluss muss rechtlich geregelt sein und über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- und Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegen, eine Altersbegrenzung besteht nicht.
Welche Maßnahmen werden gefördert?
Gefördert werden Maßnahmen in Vollzeitform, Teilzeitform (berufsbegleitende Maßnahmen) und Fernunterrichtslehrgänge, die einen nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung anerkannten Ausbildungsberuf oder einen vergleichbaren bundes- oder landesrechtlich geregelten Berufsabschluss voraussetzen.
Voraussetzungen
Der Antrag auf Förderung ist bei der Geschäftsstelle der Augenoptiker-Innung unter Telefon 0511 / 307 96 0 erhältlich.