Kategorie: Allgemein
15.02.2012 13:49 Alter: 93 days
Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) fordert alle Stellen in Schleswig-Holstein auf, ihre Fanpages bei Facebook und Social-Plugins wie den „Gefällt mir“-Button auf ihren Webseiten zu entfernen.
Nach eingehender technischer und rechtlicher Analyse kommt das ULD zu dem Ergebnis, dass derartige Angebote gegen das Telemediengesetz (TMG) und gegen das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) bzw. das Landesdatenschutzgesetz Schleswig-Holstein (LDSG SH) verstoßen.
Bei Nutzung der Facebook-Dienste erfolge eine Datenweitergabe von Verkehrs- und Inhaltsdaten in die USA und eine qualifizierte Rückmeldung an den Betreiber hinsichtlich der Nutzung des Angebots, die sog. Reichweitenanalyse. Wer einmal bei Facebook war oder ein Plugin genutzt hat, der müsse davon ausgehen, dass er von dem Unternehmen zwei Jahre lang getrackt werde. Bei Facebook werde eine umfassende persönliche, bei Mitgliedern sogar eine personifizierte Profilbildung vorgenommen, so das ULD.
Diese Abläufe würden laut ULD gegen deutsches und europäisches Datenschutzrecht verstoßen. Es erfolge keine hinreichende Information der betroffenen Nutzerinnen und Nutzer; diesen werde kein Wahlrecht zugestanden; die Formulierungen in den Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinien von Facebook würden nicht annähernd den rechtlichen Anforderungen an gesetzeskonforme Hinweise, an wirksame Datenschutzeinwilligungen und an allgemeine Geschäftsbedingungen genügen.
Die Behörde forderte alle Website-Betreiber auf, die "Gefällt-mir"-Buttons umgehend zu entfernen. Ansonsten drohe ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro.